PK im Epizentrum und eine (spannende) Auskunft der MA 37 | Wien 31.10.2011

Die „Pressekoferenz“

Ginge es nach der BUWOG so würde diese heute kommen um „Nachschau zu halten“ ob das Haus „friedlich geräumt wurde“. Doch die Besetzer sind in die Initative gegangen und haben schon vor eingen Tagen zu einer Pressekonferenz um 11:00 eingeladen (siehe dazu auch den Artikel vom 29.10.2011). Eine befürchtete Räumung bleibt aus.

Um 11:00 treffen ca. 15 Journalisten auf ca. 40 Besetzer in der Lindengasse 60. Die Besetzer sind größtenteils vermummt erschienen.

 © Martin Juen

Die Besetzer machen aus der Pressekonferenz ein öffentliches Podium – es gibt sowohl Fragen von Journalisten an die Besetzer als auch Fragen an von Seite der Besetzer an Journalisten. Obwohl ausdrücklich eingeladen erscheinen keine Mitarbeiter der BUWOG. Anwesend: Fr. DI Jutta Kleedorfer von der  MA 18 (Raumplanung) und Verantwortliche für Zwischenutzung. Diese muß nun die ganzen kritischen Fragen (sofern überhaupt möglich) beantworten, die eigentlich an Verterter der BUWOG zu richten und von diesen zu beantworten gewesen wären.

 © Martin Juen

Nachdem Sie sagt, daß es eine Baubewilligung gäbe, bin ich gezwungen, nachzuhaken: „Hr. Brey von der BUWOG hat mir aber gesagt, daß es noch keine Baubewilligung gäbe“ – „Ja wenn es Herr Brey sagt, dann wird das sicher stimmen.“

Recherchen nach der Pressekonferenz

Aufgrund der widersrüchlichen Ausagen sowie der Sache auf den Grund zu gehen bleibt nur eines übrig: Ein Anruf bei der MA 37 (Baupolizei). Auskuft: der MA 37 (Baupolizei) liegt eine Abrißanzeige eines großen Abruchunternehmes vor. Ansonsten nichts. Dieses will mit 03.11.2011 mit dem Abriß der Gebäude beginnen. Geht man davon aus, daß das Unternehmen (bzw. die BUWOG) auch wirlich mit diesem Datum beginnen will und keinen Aufschub duldet, so muß das Epizentrum in den nächsten zwei Tagen geräumt werden, es sei denn die Besetzer gehen freiwillig.

Wenn ich es richtig verstanden habe (folgendes also mit Vorbehalt), so liegt nicht nur keine Baubewilligung vor sondern auch kein Ansuchen auf Baugenehmigung.

Doch weder das eine noch das andere wird für einen Abriß benötigt, wie mir eine Architektin und gute Freundin am Telefon erklärt. Für einen Abriß eines Gebäudes wird ein Abrißbescheid (ausgestellt durch die MA 37) benötigt, der übrigens nicht (wie fäschlicherweise in irgend einem Blog behautet wurde) durch den Bauausschuß des Bezirkes (sodaß der Bezirk den Abriß ev. blockieren könnte) muß.

Offene Fragen

Aufgrund der Abruchsanzeige stellt sich die Frage, was Pressesprecher Brey meint, wenn er im Interview mit der Presse meint „Wir hoffen aber, dass schön langsam Vernunft bei den Besetzern einkehrt, denn am Haus müssen notwendige sicherheitstechnische Überprüfungen gemacht werden“ – wozu sollen sicherheitstechische Untersuchugen an einem Gebäude vorgenommen werden, wenn eine beauftrage Firma im drei Tagen mit dem Abriß beginnen will?

Weitere Fotos hier.

Einen Bericht (audio) von der Pressekonferenz hat auch Kollege Herby Loitsch gestaltet. Dieser ist hier zu finden.

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2 Antworten zu “PK im Epizentrum und eine (spannende) Auskunft der MA 37 | Wien 31.10.2011

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