Seit dem letzten Beitrag bezüglich Klage der Wr. Sängerknaben gegen mich sind wieder ca. fünf Monate vergangen, wir halten bei einer Verfahrensdauer von rund zwei Jahren, aber am
7. Mai 2012 / 10:50
erreicht mich ein SMS von meinem Rechtsanwalt. „Die Sängerknaben wollen die Klage zurückziehen.“ – Ich (skeptisch): „schön. nur zur sicherheit: die sängerknaben wollen d. klage fallen lassen (unter bestimmten bedingungen wie z.B. keine mediale berichterstattung) oder werden sie die klage zurückziehen (also bedingungslos)? Reply von meinem Anwalt: „Es gab angeblich ein Gespräch von Ihnen mit den Sängerknaben.“
Während ich noch rätsle, klingelt das Handy. Fr. Hesse von den Wr. Sängerknaben, die meint, dass „wir, obwohl wir in zweiter Instanz gute Chancen gesehen hätten, den Prozess zu gewinnen“, diesen nun beenden. Und: „Das Geld für Ihren Rechtsanwalt bekommen Sie auch zurück.“ Weiters: Ich soll ruhig wieder einmal zu einem Gespräch vorbeischauen und ich soll doch auch einmal Fotos von der Konzerthalle machen.
In den paar Sätzen steckt für die LeserInnen viel Neues, das war es für mich im ersten Moment auch. Aber alles der Reihe nach.
Das Gespräch mit den Sängerknaben
Frau Elke Hesse ist in der Geschäftsführung der Konzertsaal Errichtungs-GmbH tätig – „Business Manager“ steht auf ihrer Karte – und für die Bewerbung des Konzertsaals tätig, der wohl aus PR-technischen Gründen in „Musikzentrum“ umbenannt wurde („Konzertkristall“ ist mit zu vielen negativen Erinnerungen verknüpft). Und richtig, sie hat mich zu einem Gespräch eingeladen. Ich habe Elke Hesse bei der Veranstaltung „vox augarten – eine momentaufnahme“ kennengelernt, in welcher der Zwischenstand des Konzertkristalls gezeigt wurde.
Diese Einladung habe ich – trotz aller Verwerfungen mit den Sängerknaben – angenommen. Zu einem Gespräch, in dem sie mir ihre Begeisterung für die Sängerknaben vermittelt hat, ich ihr dafür die vielen (medialen) Fehler der Sängerknaben. Zitat meinerseits: „Sie stehen vor einem medialen Scherbenhaufen“. Von der Sinnhaftigkeit der Konzerthalle konnte sie mich zwar nicht überzeugen, aber Klagen gegen Gegner der Konzerthalle seien ihrer Meinung nach auch nicht zielführend, und sie würde sich „darum kümmern“. Darüber hinaus könnte gerne auf der Baustelle fotografieren, sie würde dies ermöglichen. Danach habe ich nichts mehr von ihr gehört, mich jedoch auch nicht bei ihr gemeldet. Dass die Klage der Sängerkaben zurückgezogen wird, daran habe ich nicht wirklich geglaubt. Wie auch immer, es war angenehm, nicht von Rechtsanwalt zu Rechtsanwalt, sondern von Angesicht zu Angesicht kommunizieren zu können.
Die Sängerknaben haben „gewonnen“
Warum ziehen die Wr. Sängerknaben die Klage jetzt zurück, lange nach dem erwähnten Gespräch vor einigen Monaten? Es gibt eine neue Entscheidung: Das Gericht für Zivilsachen Wien hat das Verfahren an die erste Instanz zurück verwiesen und damit einem der Punkte stattgegeben, die Hr. Gärner, Rechtsanwalt der Wiener Sängerknaben, in seinem Rekursschreiben fordert:
„1.) dem Rekurs Folge geben und den Endbeschluss dahingehend abändern, dass dem Klagebegehren vollinhaltlich stattgegeben wird,
in eventu (unter bestimmten Umständen, eventuell; Anmerkung und Hervorhebung durch d. Autor)
den Endbeschluss aufheben und zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverweisen […]“
Der Klage wurde zwar nicht stattgebgeben, aber das „in eventu“ kommt zum Tragen.
Ein netter Etappensieg der Sängerknaben? Als solchen werden die Sängerknaben ihn sicher betrachten. Aber er kommt wahrscheinlich zur falschen Zeit. So dürften bei der Entscheidung, die Klage fallen zu lassen, wohl PR-technische Gründe den Ausschlag gegeben haben. Andernfalls wäre erneut beim Bezirksgericht in der Leopoldstadt verhandelt worden, das Verfahren hätte noch länger gedauert, Medien hätten sich erneut für meinen Fall interessiert (erst vor ein paar Wochen ist eine Zeitung über meinen blog gestolpert). Vielleicht hätten auch Gegner der Konzerthalle neue Munition bekommen, und all das wäre bei der Bewerbung der Konzerthalle mehr als störend gewesen. So hingegen können die Sängerknaben aus der Position des Stärkeren agieren und quasi Gnade vor Recht ergehen lassen. Verfahrens- und Rechtanwaltskosten fallen nicht weiter ins Gewicht. Ein Sponsor, der siebenstellige Beträge für den Bau der Konzerthalle locker macht, wird mit einem vierstelligen Betrag keine Schwierigkeiten haben.
Ende gut – alles gut?
Nein. Sicher nicht. Denn es sind noch zwei Verfahren gegen Aktivisten offen, eines davon resultiert auch aus der Nacht, bei dem der Bauzaum umgerissen wurde.
Beide Beklagten haben in zweiter Instanz verloren, haben sich jedoch entschlossen, die Verfahren beim Europäischen Gerichtshof weiter zu führen. Warum die Sängerknaben diese Klagen nicht einfach fallen lassen, erkläre ich mir folgendermaßen: Die Beklagten haben, im Gegensatz zu mir, der als Pressefotograf einen gewissen Bekanntheitsgrad hat und gute Kontakte zu Journalisten pflegt, kein Sprachrohr. Ich kann meine Anliegen an die Öffentlichkeit tragen. Hier hat sich auch ein medialer Druck auf die Sängerknaben ohne mein Zutun aufgebaut.
Die zwei von den Sängerknaben noch weiterhin Beklagten sind „arme Würstel“ – Zitat einer Betroffenen – , ihnen fehlt der beschriebene Rückhalt. Aber diese Verfahren sind m.E. der Prüfstein dafür, ob die Sängerknaben wirklich einen Schlussstrich (so Fr. Hesse sinngemäß zu mir) ziehen, oder, wie in meinem Fall, aus stategischen Gründen eine Ausnahme machen wollen.
Der verbliebene Widerstand und der zynische Umgang mit diesem – ein Exkurs in die Bezirkspolitik
An der Konzerthalle wird fleißig gebaut. Viele der AnrainerInnen und GegnerInnen, denen dzt. der Blick auf den Augartenspitz und das Filmarchiv verbaut wird, haben sich mit dieser Tatsache längst abgefunden. Engagierte Personen drängen die Sängerknaben zur Schadensminimierung und verhandeln mit ihnen über die Durchwegung des Augartenspitz, und manche andere sind zutiefst enttäuscht. Geblieben ist ein symbolischer, jedoch unübersehbarer Widerstand beim Eingang zum Filmarchiv in der Oberen Augartenstraße, in Form einiger Zelte mit einem kleinen Spielplatz daneben. Eine völlig legal angemeldete (Dauer)kundgebung.
Doch diesem Widerstand soll es – zumindest nach ÖVP, FPÖ und Teilen der SPÖ – an den Kragen gehen. In der Bezirksvertretungssitzung der Leopoldstadt wurde am 27.03.2012 ein Resolutionsantrag auf „[…]Räumung des Geländes vor dem Augarten[…]“ eingebracht. Das Abstimmungsverhalten ist insofern interessant, als gerade bei der SPÖ, deren Mandatare sonst strikt dem Klubzwang unterliegen, unterschiedlich abgestimmt werden durfte. „Zufällig“ wird der Antrag mit knapper Mehrheit angenommen.
Interessant – und das ist der Grund, warum ich dies überhaupt erwähne – ist die Tatsache, dass damit an einem demokratischen, in der österreichischen Verfassung verankerten Grundrecht gerüttelt wird: an dem Versammlungsgesetz, nach dem Kundgebungen und Demonstrationen angemeldet und durchgeführt werden. Die zuständige Behörde dafür ist in Wien die Bundespolizeidirektion. Um zu diesem Erkenntnis zu kommen, genügt ein Blick auf die website der Wirtschaftskammer, exakte Auskunft gibt das Rechtsinformatinonszentrum des Bundeskanzleramtes. Somit ist der Antrag an die falsche Behörde gerichtet und ist in der Bezirksvertretung falsch am Platz.
Das könnte man einem „einfachen Bezirksrat“ doch nachsehen – oder? In diesem Fall: nein. Denn der Antragsteller Mag. Paul Hefelle ist nicht nur Bezirksrat der ÖVP Leopoldstadt, sondern war Pressesprecher der eheamligen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner und ist dzt. politscher Referent des (noch recht frischen) Stadtrates Manfred Juraczka der ÖVP Wien, weshalb man entsprechende Sachkenntnis voraussetzen kann. Daraus lässt sich schließen, dass der ÖVP der Formalfehler voll bewusst war, dass hier auf dem Rücken einer kleinen Gruppe Politik gemacht wird und man dabei nicht davor zurückschreckt, an verfassungsmäßigen Rechten zu rütteln. Und das ist nicht nur dumm, es ist zynisch.
Und mit ziemlicher Sicherheit ist das auch der SPÖ klar, steht ihr doch in juristischen Fragen der Nationalrat und SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim aus der Leopoldstadt zur Verfügung. Anders lässt sich das ungewöhnliche Abstimmungsverhalten nicht erklären.
Ein verlockendes Angebot
Das Angebot der Wr. Sängerknaben, auf der Baustelle zu fotografieren, besteht. Gut möglich, dass ich einmal darauf zurückkomme. Vorerst genügt es mir vollkommen, von der Straße aus zu fotografieren. Es stehen mir auch die Türen vieler AnrainerInnen offen, von deren Wohnungen man einen tollen Überblick auf die Baustelle hat. Nachdem einige weitere Bäume zugusten einer Baustelle gefällt wurden, hat man nun einen guten Blick darauf. Und die Erklärungen der Securities warum man hier nicht fotografieren dürfe – die Baustelle wird weiterhin von einer großen Security-Firma bewacht – sind jedesmal aufs Neue amüsant. Eine streng schauende Dame erklärt mir: „Fotografieren ist hier verboten!“ – „Sind Sie sich da wirklich sicher?“ – Nach einer Schrecksekunde schränkt sie ein: „Für Privatpersonen schon.“ – Na, da habe ich ja noch mal Glück gehabt.
Zum Abschluss noch etwas in eigener Sache
Ich bin ein schlechter Selbstvermarkter, aktuelles Beispiel: Meine Austellung „Occupy Augartenspitz“, zu der mich die Grünen Leopoldstadt eingeladen haben, habe ich nicht über meinen Blog beworben. Hiermit gelobe ich Besserung: Der Großteil der Fotos wird ab dem 14. Juni 2012 im Klublokal der Grünen Brigittenau zu sehen sein.
Aktuelle Fotos vom Augartenspitz hier.