Ein Einstiegsfoto – Fotografieren wird (auch bei Pausen) von der Richterin bekanntlich immer wieder in Frage gestellt womit sie ein schwer errungenes Recht infrage stellt.
Lachen im Saal ist verboten – soviel ist nach einer halben Stunde Verhandlung klar. Fotografieren auch – ein etwas verwirrendes Schild – ob dies auch in den Pausen gilt bleibt offen. Wie gesagt, mit der Pressefreiheit ist es bei diesem Prozeß so eine Sache…
Zeuge Stefan Pfandler (dzt: leitender Kriminalbeamter beim Bundesamt für Korruptionsbekämpfung); Leiter des Lauchangriffs für die SOKO Tierschutz – macht (mich) gleich auf das Recht auf das rechte Bild hat .Stimmt. Aber er ist eine Person öffentlichen Interesses, ob ihm dies bewußt ist entzieht sich meines Wissens.
Weitere Fotos (hoffentlich) bald hier hier.